Die Kirchensteuer, welche nach staatskirchlichem Recht auf die Energiepreispauschale anfällt, wird von der Diözese Regensburg ausschließlich für soziale Zwecke verwendet.
Sie fließt nicht in den Haushalt der Diözese Regensburg.
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Die Kirchensteuer, welche nach staatskirchlichem Recht auf die Energiepreispauschale anfällt, wird von der Diözese Regensburg ausschließlich für soziale Zwecke verwendet.
Sie fließt nicht in den Haushalt der Diözese Regensburg.