Die Kirchensteuer, welche nach staatskirchlichem Recht auf die Energiepreispauschale anfällt, wird von der Diözese Regensburg ausschließlich für soziale Zwecke verwendet.
Sie fließt nicht in den Haushalt der Diözese Regensburg.
Die Kirchensteuer, welche nach staatskirchlichem Recht auf die Energiepreispauschale anfällt, wird von der Diözese Regensburg ausschließlich für soziale Zwecke verwendet.
Sie fließt nicht in den Haushalt der Diözese Regensburg.